d. h. was besprochen wird bleibt in unseren Gedanken und im Raum und wird nicht in die Öffentlichkeit getragen. Dieses Gebot gilt auch für Mitglieder, die die Gruppe nicht mehr besuchen wollen.
Kein Gruppenmitglied sollte im betrunkenem Zustand zur Gruppenstunde erscheinen. Sollte dieses jedoch mal passieren und er (sie) Hilfe sucht, so ist diese nicht zu verwähren. Es sei denn, die Gruppenstunde ist durch den Grad der Trunkenheit gestört.
d.h. erscheine möglichst regelmäßig und pünktlich zu den Gruppenstunden. Wenn Du verhindert bist, so rufe ein Gruppenmitglied an oder teile Deine Verhinderung rechtzeitig in der Gruppe mit.
Die Hilfe für sich selbst
und andere ist vorrangig.
Bescheinigungen gleich welcher Art für Behörden und Arbeitgeber werden ausnahmslos nicht ausgestellt. Offenheit und Ehrlichkeit in Aussagen und im Gespräch ist geboten!
Alle Störfaktoren, die das Gruppengespräch behindern, sollten ausgeschaltet werden. Störung der Gruppenstunden wird nicht geduldet.
Über nicht anwesende Gruppenmitglieder wird nicht gesprochen, sofern keine akuten Probleme anliegen.
Offenheit und Ehrlichkeit in Aussagen und im Gespräch ist geboten!
Lügen und Intrigen haben in der Gruppe nichts zu suchen.